Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steuerabkommen Bund nur für zuständig und nur ein Einspruchsgesetz ?

18. September 2011 17:52 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von


21:49

Sehr geehrte Anwälte,

es tönt momentan aus allen Ohren das die SPD das Steuersbkommen mit der Schweiz im Bundesrat verhindern will.
Seit der Föderalismusreform ist aber der Bundesrat weitgehend entmachtet worden und viele Gesetze haben nur einen Einspruchscharakter dort.

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/3428002-bundesrat-steuerabkommen-mit-der-schweiz-vor-dem-aus

Meine Frage ist nun, ob der Bundesrat hier wirklich das Steuerabkommen blockieren kann, ist dies ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz ?

Eine ähnliche Frage über das System Bundesrat fand ich hier

http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=145433

Sowie

http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=117551

Vielen Dank für die Antwort

18. September 2011 | 19:15

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Bei einem solchen Steuerabkommen handelt es sich um einen völkerrrechtlichen Vertrag. Das Zustandekommen eines solchen völkerrechtlichen Vertrags vollzieht sich in mehreren Stufen. wobei die staatsrechtliche Kompetenzordnung zu beachten ist (Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz).

Im Bereich der Steuern vom Ertrag und vom Vermögen liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund, das Abkommen bedarf jedoch der Zustimmung sowohl des Bundestags als auch des Bundesrats, da den Ländern hinsichtlich dieser Steuern die Ertragshoheit ganz oder teilweise zusteht (Artikel 105 Absatz 2 und 3, Artikel 106 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 Grundgesetz). Insofern ist eine Blockade durch den Bundesrat grundsätzlich denkbar.

Zudem bedarf es anschließend der Transformation des Abkommens in nationales Recht, was ebenfalls durch ein Zustimmungsgesetz (Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz) erfolgt.


Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 18. September 2011 | 20:08

Das heißt also das nach Grundlage der anderen Links und Fragen das Steuerabkommen mit der Schweiz ohne Zustimmung der Deutschen SPD und der anderen Oppositionsparteien nicht Gesetz bzw. in Kraft treten kann

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. September 2011 | 21:49

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Vorausgesetzt, das Steuerabkommen betrifft tatsächlich die in den von mir genannten Artikeln festgelegte Länderhoheit (wovon auszugehen ist, zudem könnte auch Art. 108 Abs. 5 GG einschlägig sein, falls das Abkommen Verfahrensregelungen enthält, die sich auch an die Landesfinanzbehörden richten), kann der Bundesrat das In-Kraft-Treten verhindern, indem es die Zustimmung nicht erteilt. Da Union und FDP in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit besitzen, sind sie daher auf die Mitwirkung der Oppositionsparteien angewiesen, um eine Zustimmung durch den Bundesrat zu erreichen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

(2736)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER