Bürgschaft / Zugewinngemeinschaft
vom 16.11.2009
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. / Dresden
Guten Tag, ich habe mit meinem ehemaligen Lebenspartner ein Haus gekauft und eine Bürgschaft unterzeichnet. Nun habe ich meinen neuen Lebenspartner geheiratet, wir haben keinen Ehevertrag. Ist es richtig, dass - falls ich in Haftung genommen werde - dies nur mich, nicht meinen Ehepartner betrifft? Können wir sowohl ein gemeinsames Konto führen als auch unsere Ersparnisse zusammenlegen, ohne ...