Verjährung Rückabwicklung Kaufvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte, ich habe 2011 ein Kunstwerk eines verstorbenen deutschen Künstlers von Privat erworben. Diese habe ich dann später im September 2011 über EART.de weiter verkauft. Eart ist eine Kunstplattform wo Händler und Privatpersonen Kunst anbieten. In der Artikelbeschreibung habe ich auch angegeben das ich diese Arbeit als Privatperson verkaufe. Genauer Wortlaut: Privatv ...