Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn im Vertrag nicht ein ausdrückliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht vereinbart ist, dann besteht dieses Recht nur, wenn eine Leistungsstörung vorliegt. Dies ist wohl nicht der Fall. In Betracht käme noch eine Störung der Geschäftsgrundlage, wenn Sie beispielsweise bei Vertragsschluss mitgeteilt haben, dass die Matratze bestimmte Stoffe nicht enthalten darf, da diese Ihre Gesundheit beeinträchtigen, Allergien bestehen etc. Hierzu kann ich mangels Sachverhaltsangaben keine Beurteilung abgeben. Gerne können Sie im Rahmen der Nachfragefunktion ergänzend vortragen - gegebenenfalls auch zu einem vertraglichen Rücktritts- und/oder Widerrufsrecht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin