Weshalb ist das Registrieren von Tippfehler-Domains nicht strafbar nach § 143 MarkenG
vom 6.2.2011
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich bin Inhaber mehrerer Marken. Zu all diesen Marken haben diverse Firmen sog. Tippfehlerdomains angemeldet. Wenn man sich beim Eingeben in die URL-Zeile vertippt landet man nicht bei meinen Firmen sondern auf einer Seite mit allgemeinen Angeboten. Es gibt unzählige Zivilurteile zu Tippfehlerdomains. Hier haben die Markeninhaber immer die Möglichkeit gehabt die Inhaber der Tippfehlerdomains auf ...