Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie können hier eine Strafanzeige erstatten.
Allerdings wird, wie Sie schon zutreffend ausführen, wegen der Tatsache, dass die "Firma" auf den Seychellen ansässig ist, eine Strafverfolgung nicht möglich sein.
Aber ungeachtet dessen, sollte die Strafanzeige gestellt werden, damit zumindest die Ermittlungen aufgenommen werden, damit möglicher weiterer Schaden abgewendet werden kann.
Die Problematik besteht aber darin, dass solche Seiten den Eindruck erwecken, dass gerade gesundheitliche Problematiken behoben werden können, was letztlich nicht der Fall sein wird.
Zudem hat der "Biologe" eine unzutreffende Identität verwendet. Nur dieses ist als solches nicht strafbar, sondern die Strafbarkeit tritt erst dann ein, wenn ein Betrug anzunehmen ist, der zu einem Schaden, einer Vermögensverfügung, bei dem Betroffenen führt.
Ungeachtet dessen, sollten Sie eine Strafanzeige stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort.
Ich handle nach ihrem Ratschlag und erstatte Anzeige, jedoch geht für mich aus Ihrer Antwort noch nicht hervor, welche Behörde nun zuständig ist.
- Sie raten mir zu einer Anzeige. Welche Behörde ist zuständig? Wo erstatte ich die Anzeige? (Deutschland / Seychellen)
- Sie schreiben, dass die Strafverfolgung nicht möglich sei. Im nächsten Satz raten Sie mir jedoch zu einer Anzeige, damit die Ermittlungen aufgenommen werden und Schaden abgewendet wird. Wer wird in dem Fall ermitteln? (Deutsche Behörden oder Seychellen?) Und wie kann weiterer Schaden durch meine Anzeige abgewendet werden, wenn keine Strafverfolgung möglich ist?
- Welche Straftat hat der Inhaber der Seite begangen?
Handelt es sich automatisch um Betrug, auch wenn die Ware geliefert wird? Ist es schon ein Vermögensnachteil, wenn mit falschen Tatsachen zum Kauf angeregt wird?
Herzlichen Dank im Voraus
Sehr geehrter Ratsuchender,
erstatten Sie auf jeden Fall die Anzeige in Deutschland.
Die Behörden werden zunächst die Ermittlungen aufnehmen; die Strafanzeige kann bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden oder auch bei der örtlichen Polizeidienststelle.
Welche Ermittlungen dann erfolgen, obliegt der Staatsanwaltschaft. Diese kann dann auch den vermeinlichen Biologen ermitteln.
Der Betrug ist dann darin zu sehen, dass durch die Täuschung zu Zahlungen veranlasst wird, obwohl das Mittel nicht wirksam ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle