Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Im Grunde gilt um Raum des europäischen Rechts die Werbefreiheit. In Deutschland ist das UWG der Maßstab für Werbung.
Danach ist vor allem die Werbung mit irreführenden Angaben und mit Falschangaben verboten.
§ 4 UWG
zählt beispielhaft verbotene Werbemaßnahmen auf, nachzulesen unter:
http://dejure.org/gesetze/UWG/4.html
„Strom und Gas billiger!"
- Einer solchen Aussage steht nichts entgegen, wenn Sie diese auch umsetzen, also das Versprechen halten können.
„Honorar nur bei Erfolg!"
- Um was für ein Honorar soll es sich handeln? Dies muss klar aus der Werbeanzeige hervorgehen.
„Online-Ausschreibung bei mehr als 100 Versorgern!"
- Einer solchen Aussage steht nichts entgegen, wenn Sie diese auch umsetzen, also das Versprechen halten können.
„Bis zu 20% sind drin! Kostenreduktion unmittelbar ergebniswirksam!"
- Einer solchen Aussage steht nichts entgegen, wenn Sie diese auch umsetzen, also das Versprechen halten können.
„www.geschäftsbereichsname.de
Geschäftsbereich
Straße
PLZ, Ort
Tel-Nummer"
- Ein Impressum, also Angaben Ihrer Firma muss die Anzeige erhalten. Dazu gehört auch der Name der Firma – dieser ist mit anzugeben.
Im Ergebnis steht dem also nichts im Wege, wenn Sie diese Anzeige so schalten. Die IHK wird Ihre Anzeige vorab auch prüfen und Ihnen ggf. problematische Punkte aufzeigen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr RA Schwerin,
zunächst danke für die Ausführungen.
Der für mich wichtigste Punkt ist allerdings unklar bzw. nicht beantwortet: Reicht es wenn in der Anzeige die Domain des neuen Geschäftsbereichs angegeben ist, wo sich im Impressum die korrekte Firmierung der GmbH befindet oder muß sich die Firma (also der komplette Name der GmbH - evtl. einschließlich der Rechtsform) in der Anzeige befinden?
Die IHK selbst kann mir dazu keine Antwort geben und verweist auf einen Rechtsanwalt.
Danke.
Mfg
Ratsuchender12
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ich hatte in der Ausgangsanwort dazu ausgeführt:
"Ein Impressum, also Angaben Ihrer Firma muss die Anzeige erhalten. Dazu gehört auch der Name der Firma – dieser ist mit anzugeben."
Sie müssen den kompletten Firmennamen auf der Anzeige angeben.
Also, Firma xyz GmbH, z.B.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für weitere Rückfragen auch gern per Email zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt