Problem bei Teilung
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall: 1990 kaufen die Familien A und B ein Grundstück. Dort wird später dann gemeinsam ein Doppelhaus gebaut (symmetrisch). 1995 werden zwei Grundschulden eingetragen. Einmal 150.000 DM für Familie A und einmal 150.000 DM für Familie B. Wohlgemerkt gibt es keine Teilungserklärung! Jedoch: In Grundschuldvereinbarung mit der Bank der Famili ...