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Problem mit Vermieterin

4. November 2006 15:13 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Ich habe eine WOhnung von 2 1/2 Zimmern, von der WOhnung geht eine Tür ab, zu zwei Abstellräumen, die nur über meine Wohnung zu betreten sind, meine Vermieterin hat mich nun aufgefordert die beiden Abstellräume zu räumen, da die nicht im Mietvertrag drinn stehen, aber es ist eine offene Tür von meiner Wohnung dahin. Ich habe heute Post von "Haus und Grund" bekommen, und die haben mir bis zum 15.11. Zeitgelassen, sonst wollen die mir fristlos kündigen. Ich habe allerdings vor ca, 2 Monaten meine Vermieterin auch schon drauf aufmerksam gemacht, das es bei mir in Küche und Flur reinregnet, und sich schimmel gebildet hat, bis jetzt wurde nix dagegen unternommen. Dann habe ich ein neues Badezimmer bekommen, mußte aber selber renovieren, das hat sie nicht bezahlt, und mit 2 Kindern mußte ich eine WOche so ohne Badezimmer leben. Bitte geben Sie mir einen Rat, ich nehme mal an, das ich im Recht bin, auch mit den beiden Abstellräumen, da die Tür ja von meiner WOhnung abgeht, und die Maklerin mir damals auch die Räume gezeigt hat.

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.

In Ihrem Fall ist erst einmal maßgebend, inwiefern das Mietobjekt im Mietvertrag definiert ist.
Zu Ihrer Sicherheit sollte, um eindeutig zu klären, ob die beiden von Ihnen erwähnten Abstellräume zum Mietobjekt zu rechnen sind, im Mietvertrag z.B. „nebst zwei Abstellräumen“ enthalten sein.
Man könnte, je länger Sie ohne Einwand der Vermieterin die Abstellräume genutzt haben, zur Auffassung gelangen, dass diese auch ohne konkrete Beschreibung im Mietvertrag zum Mietobjekt zu rechnen sind.
Dies wird jedoch unmittelbar durch die Betrachtung des diesbezüglichen Einzelfalles – notfalls auch während eines etwaigen Räumungsprozesses – zu klären sein.
Sollte tatsächlich eine vertragswidrige Nutzung der Abstellräume vorliegen, sollten Sie diese räumen, da Sie ansonsten gegen die „Abmahnung“ verstoßen würden, der sodann zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würde.
Sollte die Maklerin tatsächlich das Mietobjekt inklusive der Abstellräume insbesondere vielleicht noch durch expliziten Hinweis angeboten haben, wird sich die Vermieterin dies wohl zurechnen lassen müssen.
Aber in erster Linie sollten Sie erst einmal einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Diesbezüglich und hinsichtlich der Dauer der bisherigen Nutzung der Abstellräume darf ich Sie auf die kostenfreie Nachfrage verweisen.

Hinsichtlich des Reinregnens wird es ggf. zu einer Mietminderung von 10 – 20 % kommen können, bis der Mangel, den Sie nach Ihrem Vortrag angezeigt haben, durch die Vermieterin beseitigt wird.
Ggf. könnte auch noch daran gedacht werden, dass Sie – da ja Wasser eindringt und wir uns im Spätherbst befinden – die Vermieterin mit der Instandsetzung in Verzug zu setzen, um sodann auf Kosten derer etwaig zur Selbsthilfe greifen zu können.
Hinsichtlich des Badezimmers ist wohl eine Mietminderung nicht möglich, zumal sich dadurch Ihre Wohnqualität verbessert hat.
Sollte es zur fristlosen Kündigung kommen, die gar noch wirksam wäre, wäre diesbezüglich über einen angemessenen Ausgleich nachzudenken.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt

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