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Problem mit Doppelgarage

15. November 2010 21:20 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wir haben das Problem, eigentlich eine zu enge Doppelgarage zu haben (lichte Breite 4,80 außen und innen, Einfahrt aber nur 4,40 ).
Dadurch komme ich , wenn ich hineinfahre und das andere Auto bereits drin steht, nicht mehr aus meinem Auto heraus ( ich stehe rechts, so daß das andere Auto Tür an Tür mit meinem steht, während er links steht, wo der Garagenausgang ist ).
Also habe ich es bisher so gemacht, daß ich unter dem Carport vor meiner Garagenhäfte stehe (natürlich so, daß das Tor aufgeht ).
Wir haben extra eine Markierung angebracht in der Mitte, so daß die jeweiligen Hälften eigentlich klar abgetrennt sind.
Nun verlangt der Mietmieter der DG, daß ich hineinfahre, weil er sich (angeblich) schwerer tut mit dem Ein - und Ausfahren, wenn ich davor stehe .
Der Mietmieter macht nun richtig Terror, klingelt ständig Sturm und fordert immer wieder, daß ich wegfahre, weil er angeblich nicht hinein (wahlweise auch nicht heraus ) kommt (dabei ist er zwischendrin offensichtlich sehr wohl heraus und hinein gekommen). Das Ganze hat darin gegipfelt, daß mir befohlen wurde, entweder in die Garage hinein zu fahren oder auf der Straße stehen zu bleiben.
Ich habe die Vermieterin schon gebeten, den Zustand abzustellen, auch dem Mietmieter habe ich schon einen Brief geschrieben, mit der Aufforderung, die ständigen Klingel-Attacken zu unterlassen - leider ohne Erfolg. Was kann ich noch tun ? Mietminderung ( der Mietmieter wohnt im selben Haus und macht natürlich auch dort Terror, zB durch laute Musik ) ? Unterlassungsklage ?

15. November 2010 | 21:39

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob eine Behinderung des Garagennachbarn gegeben ist, wenn Sie unter dem Carport vor dem Garagentor parken.

Ist der Garagennachbar durch das Parken Ihres Fahrzeugs unter dem Carport vor dem Garagentor daran gehindert, ohne größeren Aufwand in die Garage einzufahren, ist er im Recht und kann von Ihnen verlangen, dass Sie das Fahrzeug anderswo abstellen.

Soweit aber keine solche Behinderung vorliegt – und davon muss man nach Ihrer Schilderung ausgehen – hat der Garagennachbar auch keinen Anspruch gegen Sie. Sie können dann Ihr Fahrzeug auch unter dem Carport vor dem Garagentor parken.

Dieser Punkt wäre also vorab zu klären. Im Zweifel muss der Nachbar beweisen, dass er nicht oder nur noch schlecht einparken kann.

Soweit der Nachbar also im Unrecht ist, können Sie von ihm verlangen, dass er Sie in Ruhe lässt, nicht ständig klingelt und Sie in dieser Sache belästigt. Dazu kann ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden – auch gerichtlich.

Sie müssen diesen Mangel auch nochmal der Vermieter mitteilen und eine Mietminderung ankündigen.

Wenn Sie sich durch die laute Musik des Nachbarn gestört fühlen, können Sie auch hier Unterlassung verlangen und ggf. die Miete mindern.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

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