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Hundehaltung in Mietwohnung untersagt

4. September 2025 01:08 |
Preis: 48,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Zusammenfassung

Hundehaltung in Mietwohnung

Hallo,

ich lebe seit 15 Jahren in meiner Mietwohnung.
Unter mir lebt eine Dame mit 5 kleinen Hunden die ständig bellen. Im Erdgeschoss lebt auch ein Herr mit Hund der immer bellt, wenn er nicht zu Hause ist.
Ich hatte 6 Jahre lang einen Hund in dieser Wohnung, welcher leider am 2.1.2025 eingeschläfert werden musste.
Dieser Vorfall hat mir Psychisch den Boden unter den Füßen weggerissen, vorallem, weil ich am 1.1.2025 einen Schlaganfall hatte und mich nicht verabschieden konnte. Zudem habe ich dazu auch meine Krebsdiagnose bekommen.
Ich habe mir dann im April einen neuen Hund angeschafft (kein Listenhund)
Leider gab es am Anfang einige Probleme, sie hat sehr viel gebellt , leider manchmal auch nachts.
Dieses Problem wird aber aktiv mit einer Hundetrainerin angegangen. Sie bellt jetzt nur noch wenn es klingelt, was auch schon deutlich weniger ist.
Kann der Vermieter trotzdem von mir verlangen, dass ich meinen Hund abgebe?

4. September 2025 | 04:27

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12) ist ein pauschales Verbot der Hundehaltung in Formularmietverträgen unzulässig. Ob ein Hund in der Mietwohnung gehalten werden darf, hängt vielmehr von einer Abwägung der Interessen aller Beteiligten ab: also Ihrer Interessen, der Interessen des Vermieters und der übrigen Hausbewohner.

Der Vermieter kann daher nicht ohne Weiteres verlangen, dass Sie Ihren Hund wieder abgeben. Ein solches Verlangen wäre nur durchsetzbar, wenn von Ihrem Hund aktuell erhebliche Störungen ausgehen – etwa durch andauerndes, auch nächtliches Bellen oder durch Gefährdungen – und diese Störungen trotz einer vorherigen Abmahnung nicht abgestellt werden. Gesetzliche Grundlage hierfür wären insbesondere §§ 541, 543 BGB. Voraussetzung ist also, dass nachweislich eine unzumutbare Beeinträchtigung des Hausfriedens oder der Nachbarn vorliegt.

Nach Ihrer Schilderung ist das anfängliche Problem durch die Arbeit mit einer Hundetrainerin inzwischen weitgehend behoben, sodass der Hund nur noch beim Klingeln anschlägt. Damit fehlt es an einer fortbestehenden erheblichen Störung. Hinzu kommt, dass in Ihrem Haus weitere Hunde gehalten werden, die ebenfalls bellen. Eine Ungleichbehandlung zu Ihren Lasten wäre schwer zu rechtfertigen. Schließlich ist auch Ihre gesundheitliche Situation zu berücksichtigen. Gerichte erkennen an, dass therapeutische bzw. gesundheitlich begründete Interessen das Gewicht auf Seiten des Mieters erheblich verstärken können.

Fazit: Der Vermieter darf nicht pauschal und ohne Abmahnung die Abgabe Ihres Hundes verlangen. Er müsste vielmehr konkrete und aktuelle Störungen nachweisen und Ihnen zunächst Gelegenheit zur Abhilfe geben. Solange keine gravierenden Probleme mehr auftreten, haben Sie sehr gute Chancen, die Hundehaltung weiterhin fortsetzen zu dürfen.

Gern können Sie dem Vermieter die aktuelle Situation schildern und ggf. durch die Hundetrainerin bestätigen lassen, dass das Bellverhalten unter Kontrolle gebracht wurde. Ebenso wäre eine ärztliche Bestätigung sinnvoll, dass die Hundehaltung für Sie gesundheitlich bedeutsam ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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