Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Vermieter kann die Heizungssteuerung in einer Mietwohnung grundsätzlich nicht per Fernsteuerung übernehmen, es sei denn, es wurde eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter getroffen. Mieter haben das Recht, selbst über die Raumtemperatur in ihrer Wohnung zu entscheiden.
Bevor Sie hier zur Selbsthilfe greifen und die Thermostate auswechseln, sollten Sie den Vermieter unter kurzer Fristsetzung auffordern, Ihnen die selbstbestimmte Steuerung der Temperatur zu ermöglichen und eigene Eingriffe zu unterlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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