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Thermostatventile

14. Juni 2025 05:18 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

mein Vermieter hat im letzten Jahr die Heizung mit einer Wärmepumpe modernisiert.
In meiner Dachgeschosswohnung wurden die Heizungen ausgetauscht und mit neuen Ventilen ausgestattet.

Diese Ventile werden über eine App vom Sohn des Vermieters gesteuert.

Nun ist es so, dass ich diese Ventile nicht selber steuern kann, da sie sich automatische nach wenigen Stunden schon wieder in den alten Zustand zurück versetzen.

Schon im Winter hat mich das sehr viel Nerven gekostet, da die Temperatur in der Wohnung entweder zu warm oder zu kalt war. Wenn ich eine Veränderung der Temperatur haben wollte, musste ich mich mit dem Sohn des Vermieters auseinandersetzen. Dieser hat dazu aber keine Lust und reagiert oft nicht. Mein Vermieter selber ist schon älter. Wir haben ein gutes Verhältnis, was jedoch die Heizung angeht, hat er keine Handhabe über seinen Sohn.

Nun ist es so, dass es in der Dachgeschosswohnung sehr warm ist, wenn sommerliche Temperaturen draußen herrschen. Daher ist es wichtig, dass ich diese in der Nacht abkühlen kann.
Die Ventile in der Wohnung sind auf verschiedene Heizstufen eingestellt (Bsp. Wohnzimmer 21°.) ,
Wenn nun die Temperatur beim abkühlen unter diese 21° fällt, startet die Heizung und wärmt mein Zimmer wieder auf. Dieses macht es mir unmöglich, über Tag eine halbwegs angenehme Temperatur in meiner gesamten Wohnung zu halten, die dann bei einer Außentemperatur von über 30° ziemlich schnell auf bis zu 27° klettern kann.

Nun zu meiner Frage:
Habe ich als Mieter das Recht, meine Heizung selber regulieren zu dürfen?
Oder darf ich die Thermostate ausbauen und mir eigene anschaffen, so dass ich meine Temperaturen selbst regulieren kann?

Ich finde es ganz schrecklich fremdbestimmt zu sein in meiner eigenen Wohnung.

14. Juni 2025 | 06:34

Antwort

von


(2757)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Vermieter kann die Heizungssteuerung in einer Mietwohnung grundsätzlich nicht per Fernsteuerung übernehmen, es sei denn, es wurde eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter getroffen. Mieter haben das Recht, selbst über die Raumtemperatur in ihrer Wohnung zu entscheiden.

Bevor Sie hier zur Selbsthilfe greifen und die Thermostate auswechseln, sollten Sie den Vermieter unter kurzer Fristsetzung auffordern, Ihnen die selbstbestimmte Steuerung der Temperatur zu ermöglichen und eigene Eingriffe zu unterlassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

ANTWORT VON

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