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Katzen im Garten rauslassen

2. Juli 2025 14:37 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich habe mehrere Katzen und wohne in einem Mehrfamilienhaus. Eine andere Mieterin hat Alleinnutzungsrecht für den Garten im Innenhof. Darf sie mir verbieten die Katzen dort rauszulassen? Die Tür zum Innenhof ist nicht abgesperrt und ist im Treppenhaus.

2. Juli 2025 | 17:22

Antwort

von


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Guten Tag,

wenn eine Mieterin ein vertraglich vereinbartes Alleinnutzungsrecht für den Garten im Innenhof hat, bedeutet das grundsätzlich, dass ausschließlich sie berechtigt ist, diesen Garten zu nutzen. Dieses Recht umfasst nicht nur die aktive Nutzung, wie das Sitzen, Gärtnern oder Verweilen im Garten, sondern auch die Möglichkeit, den Zugang für andere zu untersagen. Auch wenn die Tür zum Innenhof nicht abgeschlossen ist und sich im allgemein zugänglichen Treppenhaus befindet, ändert das nichts an dem bestehenden Alleinnutzungsrecht. Der Umstand, dass die Tür offen steht, bedeutet lediglich, dass der Zugang technisch möglich ist, rechtlich aber dennoch demjenigen vorbehalten bleibt, der das Nutzungsrecht besitzt.

Katzen fallen in diesem Zusammenhang nicht unter das, was juristisch als „zufälliges Betreten" gewertet werden könnte. Auch wenn Katzen Tiere mit einem gewissen Freiheitsdrang sind und sich nicht in jeder Situation vollständig kontrollieren lassen, gilt es als Verantwortlichkeit des Halters, sicherzustellen, dass sie keine fremden Grundstücke oder Bereiche betreten, an denen andere Personen ein alleiniges Nutzungsrecht haben. Die Nachbarin kann sich also auf ihr vertraglich gesichertes Recht berufen und Ihnen das Betreten des Gartens durch Ihre Katzen untersagen.

Kommt es dennoch regelmäßig dazu, dass Ihre Katzen den Garten nutzen, könnte die Nachbarin verlangen, dass Sie geeignete Maßnahmen treffen, um das zu verhindern. Dies könnte bedeuten, die Katzen nur in Ihrer Wohnung zu halten oder sie mit einer Leine beziehungsweise unter Aufsicht im gemeinschaftlichen Bereich zu führen, falls das technisch überhaupt praktikabel ist.

Sollte es keine konkrete Regelung im Mietvertrag geben, die das Halten von Katzen einschränkt oder deren Freigang explizit untersagt, dürfen Sie Katzen grundsätzlich halten. Allerdings endet dieses Recht dort, wo berechtigte Interessen anderer Mieter, insbesondere bei einem bestehenden Alleinnutzungsrecht, beeinträchtigt werden.

Für Sie bleibt letztlich nur die Möglichkeit, das Gespräch mit der Nachbarin zu suchen und eine einvernehmliche Lösung anzustreben. Manche Nachbarn haben kein Problem damit, wenn Tiere gelegentlich durch den Garten streifen, andere legen großen Wert darauf, ihr Nutzungsrecht vollständig durchzusetzen. Ohne deren Einverständnis bleibt es jedoch dabei, dass Sie Ihre Katzen nicht in den Garten lassen dürfen....

Viele Grüße


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