Einbehalten der Mietkaution zur Verrechnung der Nebenkosten?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren Eine Bekannte von mir hat am 1.12.2008 eine 4 Zimmer, Küche,Bad Wohnung in einem Zweifamilienhaus bezogen. Die Mietkaution betrug damals 400 Euro. Zum 1.6. diesen Jahres wurde der Mietvertrag durch die Mieterin beendet. Die Wohnung wurde Ordnungsgemäß übergeben und vom Vermieter ohne jegliche Beanstandung abgenommen. Der Vermieter,auf die Kaution angesprochen ...