ich habe bis zum 08.01.2022 eine Wohnung angemietet. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat mir die Hausverwaltung eine Kautionsabrechnung - Teilauflösung Kaution zukommen lassen und 500 Euro für ausstehende Betriebs- und Heizkostenabrechnungen einbehalten.
Am 15.07.2022 habe ich die Abrechnung für das Jahr 2021 erhalten und soll 275 Euro nachzahlen.
Ich habe der HV daraufhin geschrieben, dass sie das bitte mit der einbehaltenen Kaution verrechnen sollen und mir den Restbetrag überweisen sollen. Daraufhin schreibt mir die Hausverwaltung, dass das nicht geht und ich die 275 Euro überweisen soll.
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Der Einbehalt von der Kaution dient auch noch für die Abrechnung 2022, da Sie noch im Januar in der Wohnung gewohnt haben.
Die Abrechnung kann leider erst im kommenden Jahr erfolgen.
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Für das Jahr wird eine Abrechnung für 8 Tage erfolgen. Meiner Meinung nach ist das Einbehalten der Kaution nicht verhältnismäßig, da die Nachzahlung <1 Euro pro Tag war.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Nachzahlung war zwar übers Jahr gesehen kleiner als 1 Euro pro Tag aber die 8 Tage für 2022 liegen im Januar. Dies ist einer der Monate mit dem größten Heizkostenenergieverbrauch. So fallen 170 von 1.000 Gradzahlen in den Januar. So dass damit zu rechnen ist, dass die nächste Abrechnung auch beim bisherigen Preisniveau bei mehreren Euro Nachzahlung pro Tag liegen wird. Hinzu kommen die Preissteigerungen bei den Heizkosten.
Die 225 Euro, die von der Kaution noch übrig bleiben, wenn Sie die Nachzahlung nicht überweisen, können daher tatsächlich bis zur Abrechnung 2022 einbehalten werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller4. August 2022 | 10:28
Guten Tag,
ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt. Die Hausverwaltung will die ganzen 500 Euro einbehalten und warten, bis auch die Abrechnung für 2022 korrekt ist. Ich soll also die 275 Euro überweisen, obwohl 500 Euro einbehalten sind.
Muss ich hier die 275 Euro für 2021 überweisen oder muss die HV die 275 mit der Kaution verrechnen.
Viele Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. August 2022 | 10:36
Sehr geehrter Fragesteller,
dass die Hausverwaltung will, dass Sie die 275 Euro überweisen, habe ich verstanden aber Sie müssen nicht jeden Wunsch der Verwaltung erfüllen. Die 500 Euro wurden für alle noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen zurückbehalten. Also ist es der Hausverwaltung zumutbar 227 Euro davon mit der Nachzahlung für 2021 aufzurechnen und die verbleibenden 225 Euro für die Abrechnung 2022 zurück zu behalten.
Deshalb habe ich in der Antwort auch nicht geschrieben, dass Sie den Wunsch der Hausverwaltung erfüllen sollen.