Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Untermiete Kaution einbehalten

30. April 2025 09:14 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


16:05

Guten Tag,

Ich war für 6 Monate zur Untermiete in einer Wohnung. Nach Auszug habe ich nun folgendes Schreiben erhalten:

Hinterlegte Kaution
Betrag: 450,00 €
Abzüge aufgrund außergewöhnlichen Reinigungsaufwands
Grund: Die Wohnung wurde bei Rückgabe nicht im vertraglich vereinbarten besenreinen
Zustand überlassen. Eine Reinigungskraft wurde beauftragt, um die Wohnung in einen
ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Leistung Stunden Stundensatz Betrag
Reinigung der
Wohnung inkl. Bad,
Küche (inkl.
Geschirr, Besteck
und
Kochutensilien),
Wohnbereich und
großem Balkon
15x 25 €/h = 375,00 €
Verbleibende Kaution zur Auszahlung
75,00 €

Anmerkungen
Die Reinigungsmaßnahmen wurden durch Fotos dokumentiert und sind bei Bedarf
abrufbar. Die Berechnung der Arbeitszeit und Kosten orientiert sich an marktüblichen
Reinigungsleistungen (Privathaushalt, starke Verschmutzung, Balkonreinigung inkl.).
Gemäß § 8 des Untermietvertrags ist der Untermieter verpflichtet, die Mietsache in
vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die starke Verschmutzung der Wohnung stellt
eine Pflichtverletzung dar, die den Abzug der Reinigungskosten von der Kaution rechtfertigt.

Auf den Bildern waren zb. kleinstmögliche Staubablagerungen, ein leicht verkalktes Duschelement, Kaffeekocher mit leichten Kaffeeflecken innen, kleinste Flecken am Boden hinter Möbelstücken etc.
Es scheint mir es wurde ergiebigst nach kleinen Dingen gesucht um es Kaution einzubehalten und auch sind manche Gegenstände definitiv von mir gesäubert worden, die auf den Bildern nun dreckig sind.
Ich bin zum 1.4 ausgezogen, der Vermieter kam anscheinend erst am 14.4 zurück, doch das Schreiben mit Bildern habe ich am 29.4 erst erhalten.
Es gab keine persönliche Übergabe oder ein Übergabeprotokoll.
Ich habe den Schlüssel jeweils von den Nachbar erhalten/abgegeben.

Kann ich mehr als die erhaltenen 75€ Kaution zurückverlangen?
Wenn es wirklich so dreckig war, hätte er mir nicht die Möglichkeit geben müssen das selbst zu säubern anstatt direkt selbst die Kaution einzubehalten und für Eigenreinigung 15h zu berechnen? (Die Rechung ist von keiner Reinigungsfirma sondern von ihm selbst ausgestellt daher nehme ich an dass er das selbst gereinigt hat).

Danke für die Hilfe.

30. April 2025 | 10:02

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung werden Sie auch den Restbetrag verlangen können.


Bei "Besenrein" beschränkt sich die Verpflichtung der Rückgabe der Mietsache auf grobe Verschmutzungen ( BGH, Urt.v. 28. 06.2006, Az.: VIII ZR 124/05).

Solche groben Verschmutzungen haben hier aber offenbar nicht vorgelegen, sodass die Kation deshalb nicht einbehalten werden kann.

'
Zudem fehlt es auch an der notwendigen Nachfristsetzung.

Daher sollten Sie den restbetrag unter Fristsetzung fordern.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 5. Mai 2025 | 16:01

Vielen Dank für die Antwort.
Eine Rückfrage habe ich noch:

Der Vermieter hat mir nun Bilder geschickt, auf denen folgendes zu sehen ist:
- Ein Tuch mit Staub
- Leichter Urinstein
- Leichte Kalkflecken Duschelement
- Kaffeeflecken im Espressokocher
- Staub hinter dem Toilettensitz
- 2 Flecken auf dem Boden hinter einem Küchenregal

Ändert das etwas an der Einschätzung den gesamten verbleibenden Kautionsbetrag unter Fristsetzung zurückzufodern?
Ich bin mir sicher mit besten Gewissen alles "besenrein" geputzt zu haben.
Es gab keine persönliche Übergabe, sondern er schickt mir jetzt die Bilder 4 Wochen nach meinem vertraglichen Auszug. Daher finde ich es schwierig, diese Bilder auf mein Verursachen abzuleiten. Und er hat mir keine Möglichkeit gegeben es selbst zu bereinigen.

Macht es Sinn den gesamten Kautionsbetrag zu fordern oder ihm einen kleinen Reinigungsbetrag zuzugestehen, den er für die angebliche Reinigung gebraucht hat?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Mai 2025 | 16:05

Sehr geehrter Ratsuchender,


das ändert nichts an der Ersteinschätzung, sodass Sie mit Fristsetzung den gesamten Betrag zurückfordern sollten.

Grobe Verschmutzungen wurden nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung beseitigt, also besenrein übergeben. Eine Nachfrist hat es auch nicht gegeben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

ANTWORT VON

(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER