Nutzungsänderung in diesem Fall rechtlich notwendig?
vom 5.12.2017
66 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jannis Geike / Northeim
Guten Tag, hier der Sachverhalt: In einem Gebäude in einem Mischgebiet (Gewerbe/Wohngegend..) welches sowohl für gewerbliche Zwecke, als Wohnraum und aber auch für die Stadt als "Begegnungszentrum" (im UG) genutzt wird, ist im Keller ebenso auch ein kleines Kampfkunst Studio untergebracht. Bisher hat ein Verein dies angemietet. Nun wird der Verein abgemeldet und ich übernehme das Studio mit ...