Neues Widerrufsrecht Unterlassungserklärung in 2006
vom 10.6.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin als gewerblicher Ebay Verkäufer tätig und wurde im Jahr 2006 abgemahnt da ich unter anderem die damals ungültige Widerrufsfrist von 2 Wochen angegeben hatte in meinen Auktionen. Nun wird per Gesetz die Widerrufsfrist wieder auf 2 Wochen herabgesetzt. Ich hatte aber eine Unterlassungserklärung unterzeichnet dass ich die 2 Wochen Widerruf nicht einsetzte ...