Freie Meinungsäußerung unter Kollegen
vom 27.7.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Guten Tag, könnte es arbeitsrechtliche Probleme geben, wenn ich mehreren Kollegen in Vier Augen Gesprächen erzählt habe das ein anderer Kollege (dessen Namen ich jedoch nicht namentlich erwähnt habe und auf den das auch zu 100% zutrifft ) ein intriganter, hinterhältiger und verlogener Typ ist oder fällt das unter die freie Meinungsäußerung? ...