Einfuhr Hautbalsam: Zoll verweigert Überlassung und will die Ware sogar vernichten
vom 3.6.2019
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich betreibe ein kleines Unternehmen für Naturprodukte und habe zwei kleine Test-neuseeländische Pflanze) besteht. Die Gläser habe ich nicht etikettieren lassen, da das ohnehin keine Gültigkeit in der EU hätte. Stattdessen war geplant, die beiden Balsam-Sorten mit einer offiziellen "Sicherheitsbewertung" eines Labors für den EU-Markt zu legalisieren und darauf basierend eigene Etiketten zu verwend ...