jetzige Rückforderung in 1999 doppelt erstatteter Beihilfe + Kassenleistung
vom 2.2.2005
11 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, ich bin Bundesbeamter auf Lebenszeit und demzufolge freiwillig krankenversichert (=50 % der Kosten; die anderen 50 % der Kosten übernimmt die Beihilfe). Meine Krankenversicherung ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die gleichzeitig die Kassenleistung + Beihilfeleistung in einem Atemzug erstattet. Anfang 1999 habe ich einen Facharzt besucht, der mir seine Rechnung rund einen ...