Schadensersatzforderung in FeWo
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Guten Tag! Wir hatten im September für eine Woche eine Ferienwohnung gemietet.Diese wurde von uns ohne Übernahmeprotokoll übernommen. Den Schlüssel übernahmen wir von einem Verwalter, der ca 300 m von der Fewo wohnt.Da wir die Wohnung bereits kannten, war das für uns auch kein Problem, da wir doch ein gewisses Vertrauen zu den Leuten hatten. Wir stellten beim Einzug kleinere hygienische Mängel fe ...