Amtshaftung gem.§ 839 BGB i.V.m.Art.34 GG
Sehr geehrte Damen und Herren RAe, am 13.7.09 kollidierte ich auf meinem Fahrrad mit einem PKW,wobei ich neben entsprechenden Sachschäden auch einen Nasenbeinbruch erlitt.Da die Unfallaufzeichnungen nach deren Übergabe durch eine am Unfallort vorbeifahrende Motorradstreife auf dem zuständigen Polizeirevier unter ungeklärten Umständen abhanden gekommen sind ,konnten weder das Autokennzeichen noch ...