Alleiniger Geschäftsführer einer UG verstorben. Konsequenzen?
vom 15.5.2024
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lenz / Mainz
Seit ca. 3 Jahren betreue ich (im Ruhestand) als freier Mitarbeiter einen ehemaligen Kunden meines früheren eigenen Dienstleistungsunternehmens. Meine Aufgaben dabei sind (vertraglich festgelegt und mit Handlungsvollmacht versehen) die Rechnungskontrolle, der Zahlungsverkehr, die Faktura und bei Bedarf Ansprechpartner für das Büropersonal (2 Objektleiter) und vertretungsweise besondere Kunden. Uns ...