Wer darf Hausverbot aussprechen?
A und B habe ein gemeinsames Haus. Sie stehen bei zu 50% im Grundbuch. Sie sind nicht verheiratet und haben nie als Paar dieses Haus benutzt. Nur A lebt dort. B ist ab und zu vor Ort und übernachtet dort im Gästezimmer. Nun möchte einen Freund mitnehmen. Diesen kann A nicht leiden und spricht Hausverbot für den Freund von B aus. Kann B da etwas tun? Wer entscheidet, über Hausrecht und Besuch, wenn ...