Geschädigter erhält Hausverbot
17.02.2012 11:12
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Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Sohn hat ein Hausverbot mit der Begründung "auf dem Gelände ist es zu einem Vorfall gekommen, an dem Sie beteiligt waren. Wie Sie sich vorstellen können, akzeptieren wir es nicht, dass es auf unserem Gelände zu solchen Zwischenfällen kommt. Hiermit sprechen wir Ihnen daher ein Hausverbot für das gesamte Gelände für zwei Jahre aus."
Auf nachfragen erfuhr ich, dass mein Sohn ein Mädchen in einer Discothek angesprochen hat. Das hat Ihrem Freund nicht gepasst. Daraufhin wurde mein Sohn von dem Freund und seinen zwei Freunden angegriffen. Also drei Jungs gingen auf ihn los. Er hat sich gewährt, musste aber trotzdem nachher ins Krankenhaus gebracht werden. Genau so wurde es auch dokumentiert.
Es war wohl falsch, dass er sich gewährt hat. Man hat mir gesagt, das hätte er nicht machen dürfen, denn das ist Körperverletzung - egal, ob er sich dabei verteidigt oder nicht. Stimmt das??
Ich halte ein Hausverbot für das gesamte Gelände mit mehreren Discotheken, Konzerthallen, Cafes etc. für zwei Jahre nicht nur für vollkommen übertrieben, sondern auch ungerecht.
Kann der Betreiber solche Hausverbote willkürlich auch einem Geschädigten, an einem Vorfall Beteiligten, gegenüber aussprechen?
Wie kann ich gegen das Hausverbot vorgehen?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Viele Grüße,
Dakomi