Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Ein mögliches rechtliches Vorgehen gegen das geschilderte Hausverbot sehe ich nicht.
Aus Ihren Schilderungen ist ersichtlich, dass sich weder die Bewohner noch die Leiter noch andere Einrichtungen wie der Beirat gegen das Hausverbot wenden wollen/können. Des Weiteren können Sie sich für das Betreten auch auf keine vertragliche Grundlage berufen, da der Vertrag gekündigt wurde. Eine Möglichkeit, sich auf allgemeinem Publikumsverkehr zu berufen, scheidet meines Erachtens aufgrund des Charakters eines Wohnheims für chronisch psychisch erkrankte Patienten aus. Es handelt sich um keine Räume, die dem allgemeinem Publikumsverkehr offen stehen (wie z.B. Kaufhäuser)
Ich rate Ihnen daher, sich entweder über telefonische Möglichkeiten mit Ihren Freunden in Verbindung zu setzen, oder aber diese außerhalb des Wohnheims zu treffen. Zudem können Sie versuchen, ob durch ein persönliches Gespräch, die Aufhebung des Hausverbotes in Betracht kommt.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
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