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Muendiches hausverbot

24. November 2015 18:05 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mir wurde mündlich ein hausverbot erteilt. Es sind zwei Eigentümer zu dem einen sollte ich kommen was ich auch tat nun hat die andere mir mit ner Anzeige gedroht obwohl es zwei separate Wohnungen sind nur ein Hof halt. Ist das rechtens?

24. November 2015 | 18:28

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

grundsätzlich kann der eine Eigentümer Ihnen nicht wirksam verbieten, den anderen zu besuchen. Es gehört zur Allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG Besuch zu empfangen.
Die Anzeige hat keinen Erfolg, wenn der andere Ihnen den Besuch gestattet.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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