Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Fahrschule hat das Hausrecht in den Räumen, in denen der Theorieunterricht stattfindet. Deshalb darf diese grundsätzlich bestimmen, wer sich in den Räumen aufhält und wer Hausverbot erhält. Die Fahrschule wird vom Theorielehrer vertreten. Also darf dieser im Namen der Fahrschule Hausverbote aussprechen und auch durchsetzen.
Der Vertrag, den Sie mit der Fahrschule geschlossen haben, berechtigt Sie dazu, während der Unterrichtszeiten am Unterricht teilzunehmen.
Am Unterricht teilnehmen bedeutet, aufpassen, was der Lehrer sagt, mitschreiben und die Fragen beantworten, mit denen der Lehrer testen will, wer aufgepasst und seine Erklärungen verstanden hat. Der Vertrag berechtigt nicht dazu, anderen Tätigkeiten in den Räumen der Fahrschule nachzugehen.
Wenn einer der Fahrschüler sich mit anderen Sachen beschäftigt, kann der Theorielehrer entscheiden, dass der Schüler dieser Tätigkeit außerhalb der Räume durchführen soll, den also rausschmeißen. Dabei ist es egal, ob diese andere Tätigkeit das Ausziehen der Schuhe oder die Beschäftigung mit dem Handy ist. Das Ausziehen der Schuhe ist kein konzentriertes Aufpassen, was der Lehrer unterrichtet. Die Tätigkeit am Handy ist auch kein konzentriertes aufpassen, was der Lehrer erklärt. Also darf der Lehrer auf beides damit reagieren, Sie zum Verlassen der Räume aufzufordern.
Ihre Vermutung, dass Sie niemanden gestört hätten, ist falsch. Zumindest den Theorielehrer hat es gestört. Sonst hätte er Sie nicht aufgefordert, entweder den Raum zu verlassen, oder die Schuhe wieder anzuziehen.
Der Theorielehrer ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Sinn des Theorieunterrichts nicht darin liegt, es bequem zu haben, sondern darin das Wissen zu vermitteln, dass für die theoretische Führerscheinprüfung benötigt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
Freiheitsweg 23
13407 Berlin
Tel: 03080571275
Web: http://www.ra-bernhard-mueller.de/
E-Mail:
Rechtsanwalt Bernhard Müller