Trennung/Haushaltsgegenstände
vom 16.8.2015
63 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Guten Tag, mein Freund hat sich nach 6 Jahren von mir getrennt und bittet um hälftige Auszahlung des Originalpreises der in der Beziehung angeschafften Hausratsgegenstände (Schlafzimmer, Navigationssystem, Kühlschrank etc,). Er dagegen hat den Fernseher wie auch diverse Möbel des Wohnzimmers mitnehmen können. Hat er ein Anrecht auf eine sogenannte Ausgleichszahlung des Originalbetrags? Hinzu ...