Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aufgrund fehlender gesetzlicher oder vertraglicher Mithaftung sind die Schulden allein von Ihrer Partnerin zu tragen.
Sofern Sie aber ein gemeinsames Konto führen oder andere Vermögenswerte gemeinsam besitzen, so kann es Probleme bei einer evtl. Zwangsvollstreckung, Kontopfändung o.ä. kommen. In diesem Fall sollten Sie dies klären und gegebenenfalls auf Sie allein übertragen oder entsprechend teilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)