Schutz der Altersvorsorge im Rahmen einer Bürgschaft
vom 25.4.2011
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Guten Tag, ich bürge seit 1993 für eine Hausfinanzierung.Mit Schreiben vom Dez. 2009 erfolgte die Inanspruchnahme in die Bürgschaft, weil der Hauptschuldner - mein Mann - nicht mehr zahlen konnte.Die Inanspruchnahme wurde nach diesem Schreiben an mich nicht verfolgt,wurde auch nicht zurück genommen, die Bank ist seitdem mit dem Hauptschuldner im Gespräch um eine neue Rückzahlungsvereinbarung.
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