Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Gebühreneinsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Durch die EU Roaming Verordnung gilt seit dem 01. Juli 2012 ein Höchstlimit bzgl. der Kosten innerhalb von der EU. E-plus darf gemäß der Verordnung einem deutschen Kunden maximal 83,3 Cent pro MB berechnen und muss die Datenblöcke dabei in besonders kundenfreundlichen 1-Kb-Schritten abrechnen. Zudem müssen Mobilfunkanbieter (seit 2010) innerhalb der EU einen Cut-off-Mechanismus einhalten, durch den das Datenroaming bei Erreichen eines Rechnungsbetrages von 59,50 Euro (50 Euro netto) automatisch beendet wird, sofern sich der Kunde nicht aktiv für ein höheres Limit entschieden hat.
Jedoch muss der Anbieter diese vorgeschriebene Kostenbegrenzungsfunktion nicht einhalten, wenn der ausländische Netzbetreiber, in dessen Netz der deutsche Kunde roamt, keine Echtzeit-Informationen über die Roaming-Nutzung liefern kann. In Artikel15, Absatz6, der Verordnung heißt es: "In dem Fall, dass sich der Kunde für die in Absatz 3 Unterabsatz1 genannte Funktion entscheidet, finden die Anforderungen nach Absatz 3 keine Anwendung, wenn der Betreiber eines besuchten Netzes in dem besuchten Land außerhalb der Union es nicht zulässt, dass der Roaming-Anbieter das Nutzerverhalten seines Kunden in Echtzeit überwacht. In einem solchen Fall wird dem Kunden bei seiner Einreise in ein solches Land mit einer SMS ohne unnötige Verzögerung und kostenlos mitgeteilt, dass die Informationen über den bisherigen Nutzungsumfang und die Garantiefunktion, wonach ein angegebener Höchstbetrag nicht überschritten wird, nicht zur Verfügung stehen."
Demnach ist E-plus Ihnen gegenüber lediglich dazu verpflichtet gewesen, Ihnen eine SMS zu schicken und mitzuteilen, dass der Cut-off-Mechanismus bei der von Ihnen gewählten Nutzung nicht aktiv ist. Haben Sie eine solche SMS erhalten? Diesbezüglich müssen Sie insofern aktiv werden, eine Nutzung eines Anbieters auszuwählen, der die Daten an E-plus in Echtzeit überträgt.
Sofern Sie die Möglichkeit hatten innerhalb eines günstigen EU-Tarifes zu „surfen" und diese Möglichkeit nicht genutzt haben, sind die Kosten die hierfür angesetzt werden nicht mit denen zu vergleichen die innerhalb der EU gelten, sondern mit den Preisen die E-plus für das Roaming in Ländern außerhalb der EU ansetzt. Insofern kommt Wucher vorliegend nicht in Betracht.
Sollte E-plus Sie weder über diese Möglichkeit informiert haben noch eine benachrichtigende SMS geschrieben haben, können Sie aufgrund dieser Argumentation gegen die Höhe des Betrages vorgehen.
Ich hoffe damit Ihre Fragen beantwortet zu haben. Für etwaige Rückfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion nutzen oder mich direkt per Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Schütz
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Schütz,
Vielen Dank für Ihre auführliche Antwort. Bitte verzeihen Sie meine späte Rückmeldung.
Ich möchte die Gelegenheit gerne nutzen, eine Rückfrage zu adressieren:
Genäß Ihrer Argumentation hätte E-Plus mir eine Mitteilung senden müssen, dass die vorgenannte Kostenbegrenzungsfunktion im besuchten Land nicht angewendet werden kann.
Ich habe weder eine solche SMS erhalten noch habe ich zu irgendeinem Zeitpunkt ein höheres Limit als € 50 gewählt, habe diese Kostenbegrenzungsfunktion aber auch nie aktiv eingefordert.
E-Plus argumentiert nun weiterhin, dass ich aktiv in einen sog. Euro-Tarif hätte wechseln können, wo die genannten Schutzmechanismen Anwendung finden. Da ich dies jedoch nicht getan habe, gelten nach Ansicht von E-Plus weiterhin die unregelmentierten Vertagsbedingungen zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses 2008, d.h. € 6 netto pro MB sowie kein cut-off-Mechanismus und keinerlei Information hierüberß
Ist dies zutreffend oder finden zumindest die Vorschriften zur Kostenbegrenzungsfunktion in jedem Fall Anwendung? Dass der hohe Preis pro MB in Ordnung geht, habe ich Ihrer ersten Antwort bereits entnommen.
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Gesetzesänderung findet ab Inkrafttreten auf alle laufenden Verträge Anwendung. Sollte dies aufgrund der Art Ihres Vertrages technisch nicht möglich sein, so hätte Eplus Sie hierauf ebenfalls hinweisen müssen. Die Argumentation, dass zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine "cut-off" Pflicht nicht bestand ist vorliegend nicht haltbar. Lediglich die vorvertraglichen Informationspflichten können dadurch entfallen.
Für etwaige Rückfragen nutzen Sie gerne wieder die kostenlose Nachfrageoption oder kontaktieren mich direkt per Email.
Mit freundlichen Grüßen
Laura Schütz
Rechtsanwältin