Bußgeldverfahren, Anhörung wg. Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h
vom 17.7.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Folgende Ordnungswidrigkeit wird mir zur Last gelegt: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug: 127 km/h Beweismittel: Koaxialkabelmessung und Frontfoto Heute habe ich den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten. Auf dem Ausschnitt des F ...