Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
Ein Rechtsbeistand kann Ihnen insoweit behilflich sein, als er zunächst Akteneinsicht nehmen kann und dadurch den genaue Inhalt der Unfallanzeige und der bisherigen Aussagen der Unfallbeteiligten und der Zeugen bekannt werden.
Eine Verteidigung im Bußgeldverfahren kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn dadurch ein Freispruch oder eine Einstellung erreicht werden können. Eine Entscheidung im Bußgeldverfahren ist zumindest Indiz für die Schadensverursachung, läßt allerdings keinen endgültigen Schluss auf die Schadensquote zu.
Eine realistische, seriöse Einschätzung zur Schadensqoute kann ich Ihnen anhand der Angaben nicht geben. Dazu wäre eine genaue Schilderung des Unfallhergangs und Kenntnis des Inhalts der Unfallakte erforderlich.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
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