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Unfall mit unklarer Schuldfrage

6. März 2007 21:01 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann ich bei einem Unfall mit einem Linienbus eine bessere Schadensregulierung als 50/50 erreichen und sollte ich mich an einen Rechtsanwalt wenden?

Für eine detaillierte Einschätzung sind die genauen Schilderung des Unfallhergangs und Aktenkenntnis notwendig. Ein solcher Unfall kann komplex sein. Ein Anwalt kann helfen, indem er Akteneinsicht nimmt und im Bußgeldverfahren verteidigt. Das Ergebnis des Bußgeldverfahrens kann ein Indiz für die Schadensverursachung sein, ist aber nicht endgültig für die Schadensregulierung.

Hallo!
Ich hatte neulich einen Unfall mit einem Linenbus.
Er hat die Spur gewechselt, mich übersehen und mein Fahrzeug beschädigt.
Er selbst sagte angeblich zur Polizei, dass er nicht wisse, woher ich gekommnen sei...
Ein Zeuge (hinter mir in einem weitern Linienbus;so ein Typ, der neben dem Busfahrer steht und sich meiner Ansicht nach nur wichtig tun möchte)hat lt. Polizei ausgesagt, dass ich Schuld sei, da ich den Bus versucht habe, zu überholen.

Nun hat mich die Polizei heute aufs Revier bestellt. Man legt mir (dem Busfahrer übrigens ebenfalls) zur Last, den Unfall verursacht zu haben. Nun soll die Bußgeldstelle entscheiden.
An dieser Entscheidung könnte sich die Versicherung dann eventuell auch orientieren.

Meine Frage: Ist es realistisch aus dieser Situation besser als 50/50 bezogen auf die Schadenregulierung der Versicherer heraus zu kommen bzw. kann mir ein Rechtsbeistand hier wesentlich helfen?
Bitte um eine realistische Einschätzung.
Danke für Ihre Bemühungen!

6. März 2007 | 21:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Ein Rechtsbeistand kann Ihnen insoweit behilflich sein, als er zunächst Akteneinsicht nehmen kann und dadurch den genaue Inhalt der Unfallanzeige und der bisherigen Aussagen der Unfallbeteiligten und der Zeugen bekannt werden.

Eine Verteidigung im Bußgeldverfahren kann ebenfalls sinnvoll sein, wenn dadurch ein Freispruch oder eine Einstellung erreicht werden können. Eine Entscheidung im Bußgeldverfahren ist zumindest Indiz für die Schadensverursachung, läßt allerdings keinen endgültigen Schluss auf die Schadensquote zu.

Eine realistische, seriöse Einschätzung zur Schadensqoute kann ich Ihnen anhand der Angaben nicht geben. Dazu wäre eine genaue Schilderung des Unfallhergangs und Kenntnis des Inhalts der Unfallakte erforderlich.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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