Warenabholung von nichtpaketversandfähiger Ware nach Widerruf
Ich habe im Internet ein Klimagerät (ca. 45 KG Gewicht) über den Amazon Marketplace bestellt und später wirksam widerrufen. Bei der Anlieferung hat das Transportunternehmen die Ware gemeinsam mit mir in die Wohnung getragen (5. Stock). Es handelt sich um nicht paketversandfähige Ware, weshalb der Händler zu einer Abholung verpflichtet ist. Nun ergibt sich seit dem Widerruf (15.08.2018): 1. ...