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Anspruch auf Abgabe von Welpen an Besitzer von Hunde'vater'

| 17. Dezember 2010 17:36 |
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Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, nach privater Kleinanzeige von Rüdenbesitzer, kein Züchter, keine Papiere, haben wir unsere Hündin decken lassen. Entstanden sind zwei Welpen. Kontakt fand außer Deckung per email statt.Unser Name und die Wohnanschrift wurden von uns nicht weitergegeben. Die Welpen sind jetzt 5 Wochen alt. Wir haben in dieser Zeit viel durchgemacht: Wohnung kalt, Hündin krank, Welpen angeschlagen, 1-3 mal pro Woche zum Tierarzt fahren lassen. Wir habe für unsere Verhältnisse viel Kraft und Geld reingesteckt. Seit knapp 1 Woche hat sich alles etwas beruhigt. Beide Welpen sind uns unwahrscheinlich ans Herz gewachsen. Wir möchten beide in unserer Nähe wissen, 1 behalten, 1 zu unseren Eltern. Den Rüdenbesitzern haben wir erst den Tod der beiden Welpen mitgeteilt. Dann haben wir geschrieben, dass wir die Welpen selbst behalten wollen. Jetzt wollen uns die Rüdenbesitzer auf Herausgabe verklagen. Welche Rechtskraft haben emailnachrichten? Sind wir zur Herausgabe eines Welpen verpflichtet? Bitte helfen Sie uns!

17. Dezember 2010 | 18:12

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Einen Herausgabeanspruch des Rüdenbesitzers sehe ich hier nicht. Es besteht nach Ihrer Aussage keine vertragliche Vereinbarung.

Die Welpen sind von Ihrer Hündin geboren worden. Sie haben die Welpen daraufhin in Eigentum und Besitz genommen. Der Besitzer des Rüden hatte zu keinem Zeitpunkt Eigentum und auch keinen vertraglichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung. Auf die Rechtskraft von e-mail Nachrichten kommt es dabei nicht an.

Daher sollten Sie das Herausgabeverlangen des Rüdenbesitzers ablehnen. Wahrscheinlich handelt es sich bei der Klageandrohung nur um eine Einschüchterungsmaßnahme.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schließlich bedanke ich mich für eine positive Bewertung.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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