Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Einen Herausgabeanspruch des Rüdenbesitzers sehe ich hier nicht. Es besteht nach Ihrer Aussage keine vertragliche Vereinbarung.
Die Welpen sind von Ihrer Hündin geboren worden. Sie haben die Welpen daraufhin in Eigentum und Besitz genommen. Der Besitzer des Rüden hatte zu keinem Zeitpunkt Eigentum und auch keinen vertraglichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung. Auf die Rechtskraft von e-mail Nachrichten kommt es dabei nicht an.
Daher sollten Sie das Herausgabeverlangen des Rüdenbesitzers ablehnen. Wahrscheinlich handelt es sich bei der Klageandrohung nur um eine Einschüchterungsmaßnahme.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Schließlich bedanke ich mich für eine positive Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
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