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Wartezeit DSL bei freiem Telefonanschluss ohne Providerwechsel

29. Juli 2010 21:03 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Ich habe ein Einfamilienhaus gekauft und am 15.06.2010 vom Voreigentümer übernommen. Dieser hatte einen Telefon- und DSL-Vertrag bei der Deutschen Telekom, den er am 15.06. in seine neue Wohnung mitgenommen hat. Seit dem 16.06.2010 ist der physische Telefonanschluss in meinem Haus definitiv nicht mehr belegt.

Ich hatte bereits Anfang Mai bei Vodafone die Schaltung von DSL/Telefon zum 16.06.2010 beantragt. Nach mehreren Anfragen von Vodafone bei der Telekom, die alle abschlägig beschieden wurden, hat Vodafone den Auftrag storniert. Ein zweiter, am 16.06. gestellter Antrag hatte ebenfalls keinen Erfolg; die Telekom verweigert offenbar weiterhin die Freigabe des unbelegten Anschlusses. Meiner Bitte, mir den Schriftwechsel mit der Telekom in Kopie zur Verfügung stellen, kam Vodafone nicht nach. Auf meine telefonische Beschwerde bei der Telekom sagte man mir, ich möge mich doch an Vodafone wenden, da man mit mir keinen Vertrag habe.

Fragen:
Darf die Telekom den Anschluss in meinem Haus nach eigenem Ermessen auf unbestimmte Zeit blockieren, andere Provider (und damit mich) von einer Nutzung ausschließen und Monate oder Jahre zuwarten, bis ich endlich einen Anschlussantrag bei der Telekom selbst stelle? Als Freiberufler (Steuerberater) bin ich dringend auf Festnetzanschluss und DSL angewiesen. Durch die Nichterreichbarkeit entsteht mir erheblicher Schaden und Imageverlust.

Ich habe schon über einen Antrag auf einstweilige Verfügung nachgedacht, weiß aber nicht, gegen wen ich diesen richten soll, da Vodafon die Kontaktdaten und die Ablehnungsmitteilungen nicht weiterleitet. Die Aussage, dass die Telekom die Verfügungsmacht über den Anschluss in meinem Haus hat, habe ich lediglich fernmündlich von Vodafone erhalten.

Wie kann ich mit Sicherheit herausfinden, wer die tatsächliche Verfügungsmacht über den Telefonanschluss in meinem Haus hat und damit der zutreffdende Antragsgegner für eine einstweilige Verfügung wäre?

Habe ich ggf. Ansprüche auf Schadensersatz?

Zusatzinfo: Meine bisherige (Miet)-Wohnung (ca. 250 km vom neuen Haus entfernt) behalte ich im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit dem dort installierten DSL/Telefon-Anschluss weiterhin bei.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie haben mit Vodafone einen DSL/Telefon Vertrag geschlossen. Aus diesem Vertragsverhältnis folgt als Nebenpflicht auch mitzuteilen, warum der Anschluss nicht freigegeben wird. Hier kann ohne weiteres eine schriftliche Begründung verlangt werden. Wenn das Verschulden wirklich bei der Telekom liegt, dann könnte eine einstweilige Verfügung auch gegen diese erwirkt werden. Problem des einstweiligen Rechtsschutzes ist in diesem Zusammenhang allerdings das eine Portfreigabe im einstweiligen Verfahren eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellt und daher einige Gerichte auf die (länger dauernde) Hauptsache verweisen. Allerdings hat der Antrag bei vielen Gerichten auch Erfolg (vgl. etwa Amtsgericht Bonn, Beschluss v. 02.03.2009 - Az.: 111 C 48/09 ).

Die Telekom ist nicht berechtigt den Anschluss zu blockieren.

Ich rate zur Einschaltung eines Anwalts. Man sollte dann parallel die Telekom und Vodafone anschreiben und zur Auskunft auffordern. Notfalls kann auch die Auskunft gerichtlich durchgesetzt werden, dies ist allerdings nach meiner Erfahrung nicht nötig, weil die Auskunft erteilt wird.

Grundsätzlich wäre auch ein Schadensersatzanspruch denkbar, wobei das Problem regelmäßig ist, einen konkreten Schaden nachzuweisen. Dies können etwa Kosten eines ersatzweise unterhaltenen Anschlusses sein.

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