Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ein Umzug in eine andere Stadt ist grds. kein wichtiger Grund, wegen dem man einen bestehenden Providervertrag außerordentlich fristlos kündigen kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Provider seine Leistung auch am Umzugsort erbringen könnte. Sofern Sie also in ein "DSL-fähiges" Gebiet ziehen, in dem 1&1 Ihnen nach wie vor den vertraglich vereinbarten Internetanschluss zur Verfügung stellen kann, bleibt für eine fristlose Kündigung kein Raum. Die Tatsache, dass am neuen Wohnort bereits ein Internetanschluss vorhanden ist, stellt einen Umstand dar, der von 1&1 nicht zu vertreten ist.
Eine fristlose Kündigung wäre daher allein aufgrund des Umzugs nur aus Kulanz machbar.
Andere Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten (Schlechterfüllung des Vertrages durch 1&1) haben Sie nicht vorgetragen, so dass ich nach dem derzeitigen Stand der Dinge keine andere Möglichkeit sehe, eine fristlose Kündigung durchzusetzen.
Ich bedaure, Ihnen keine bessere Mitteilung machen zu können. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt