Verjährung von Forderungen!
Sehr geehrte Damen und Herren, vor kürzerer Zeit habe ich gelesen, dass Forderungen die älter als 3 Jahre sind und NICHT Tituliert (Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid ?) worden sind, nach 3 Jahren verjährt sind. Hierzu muss ich den Gläubiger mit einem kurzen Schreiben "die Forderung ist verjährt." anschreiben. Ist dies so korrekt? Nehmen wir den heutigen Tag (19.06.2013) als Beispiel: ...