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Forderung komplett zurück gezahlt

13. Oktober 2022 00:40 |
Preis: 40,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte offen Forderung gehabt, habe seit 10.09.2022 kompletten zurück gezahlt.
Daraufhin habe ich Inkasso geschrieben, ich bitte um Bestätigung und an Schufa mitteilen dass offenen Forderung komplett zurück gezahlt wurde.

Ich habe eine Frist gegeben bis 27.10.2020, sonst werde ich Rechtsbeistand zum Hilfe holen.

Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung erhalten.

Was kann ich machen? Geben Sie mir bitte einen Rat?

Mit freundlichen Grüßen

13. Oktober 2022 | 01:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

hier wäre erst einmal zu ermitteln, gegen wen Sie eine Forderung hatten.

Nicht selten ist es so, dass das Inkassounternehmen die Forderung eines Dritten nur eintreibt, dann bleibt aber der Dritte Ihr Ansprechpartner hinsichtlich der Löschung.

Hat das Inkassounternehmen die Forderung gekauft oder ist umfangreich bevollmächtigt, dann könnte auch das Inkassobüro die Löschung veranlassen bzw. hierzu zustimmen.

Deshalb sollten Sie u.U. auch den Forderungsinhaber zur Zustimmung zur Löschung auffordern.

Wenn hier nicht reagiert wird, bleibt Ihnen nurmehr der gerichtliche Weg.

Sollte die Forderung sogar weiter einzutreiben versucht werden, könnte auch eine negative Feststellungsklage helfen und ev. ein Strafantrag.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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