Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass die 4.500 € wegen offener Finanzierungsraten zu zahlen waren bzw. die Zahlung diesen Hintergrund hat. Da Sie nun gezahlt haben, muss das Inkassobüro Ihnen vereinbarungsgemäß den Fahrzeugbrief aushändigen. Wenn es das nicht tut, liegt eine Vertragspflichtverletzung vor. Sie könnten dann vom Vertrag, also vom Vergleich, zurücktreten und die 4.500 € zurückverlangen.
Problematisch ist aber, dass Sie das Geld vermutlich aufgrund der Finanzierung ohnehin schuldeten. Wenn dem so ist, würde das Inkassobüro die Kosten anschließend direkt wieder gegen Sie geltend machen bzw. könnte auch einwenden, dass es die 4.500 € nicht zahlen muss, weil Sie ohnehin zur Zahlung ausstehender Finanzierungsraten verpflichtet sind.
Alternativ könnte ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen, wegen des verlorenen Fahrzeugbriefs. Sie müssten sich am besten direkt mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen und den Verlust des Briefs melden und eine Neuausstellung beantragen. Die damit verbundenen Schäden/Kosten könnten Sie dann gegen das Inkasso geltend machen. Der Einwand, dass das Fahrzeug ohnehin gestohlen ist, ist zwar nicht von der Hand zu weisen. Aber dem lässt sich entgegnen, dass Sie rechtlich gesehen trotzdem ein Interesse am Besitz des Fahrzeugbriefs haben, zb für den Fall, dass das Fahrzeug ermittelt werden sollte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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