Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach den Regelungen von PayPal wäre meine Erwartung jedenfalls, dass eine Zahlung, die aus einer Straftat herrührt von PayPal nicht ausgezahlt wird. Das ist auch die Argumentation mit der Sie gegenüber PayPal eine erneute Überprüfung des Vorgangs verlangen sollten. Dazu können Sie auch selbst Unterlagen zu dem Vorgang gegenüber PayPal vorlegen. Der Sachverhalt mit der Zahlung sollte auch unbedingt im Rahmen des Strafverfahrens mitgeteilt werden.
Die Einräumung des Verfügungsrahmens auch bei Studenten ist grundsätzlich zulässig. Dabei kann es in vielen Fällen sinnvoll sein einen Verfügungsrahmen zu haben, der höher ist als die monatlichen Einkünfte, um auch größere Beträge zahlen zu können. Man kann aber sicher aus der Historie des PayPal-Kontos heraus erklären, dass dieser Betrag offensichtlich weit über den Möglichkeiten Ihrer Tochter liegt und deshalb bei einer derartigen Transaktion durch PayPal zusätzliche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen. Das ist sicherlich auch einen Versuch wert auf diesem Weg zu argumentieren und die erneute Auseinandersetzung mit PayPal zu suchen. Es kann sich auch lohnen dazu auf einen Rechtsanwalt zurück zu greifen, der über Erfahrung mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Facebook verfügt.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: