Antrag auf Nutzungsaenderung, bei freiberufliche Nutzung von Wohnraeumen
vom 15.8.2015
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, fuer folgenden Fall, bitte ich um Ihre Einschaetzung. Vor 20 Jahren habe ich mit dem damaligen Architekten eine Baugenehmigung fuer ein Einfamilienhaus (Keller mit separatem Eingang und Wohnhaus) gestellt, genehmigt erhalten und entsprechend gebaut. Neben der Wohneinheit wurde der Keller als Praxisraeume fuer Physiotherapie vorgesehen. Im Bauantrag gab es ...