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Recht auf Niederlassungerlaubnis bei Auswanderung innerhalb EU

8. Dezember 2021 11:50 |
Preis: 50,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Gemeinsam mit meiner russischen Ehefrau, die seit knapp 10 J. mit mir in DE lebt, mtlw. mit Niederlasungserlaubnis, möchten wir nach Zypern auswandern. Dort hat bzw. sollte sie aber lediglich die 5J. Aufenthaltsbewilligung bekommen (ich unbefristet). Nun stellt sich die Frage, ob meine Frau als Nicht-EU-Bürgerin ein Anrecht auf eine Niederlassungserlaubnis hat?

M.W. verfällt ihre deutsche Niederlassungserlaubnis nach 6 Monaten im Ausland - oder gibt es eine Möglichkeit, dies trotz Abmeldung zu verhindern, u.a. für den Fall, dass wir zurück nach DE kommen würden?

8. Dezember 2021 | 12:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass Sie im ersten Teil Ihrer Frage die zyprische Niederlassungserlaubnis meinen. Diese richtet sich leider nach dem zyprischen Recht. Ihre Frau hat aber die Möglichkeit noch in Deutschland eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU nach § 9a AufenthG zu beantragen. Diese kann neben der nationalen Niederlassungserlaubnis stehen, gilt in Zypern und Erlischt erst, wenn der Ausländer sich 6 Jahre am Stück außerhalb des Bundesgebiets aufhält (vgl. § 51 Abs. 9 S. 1 Nr. 4 AufenhtG). Die Voraussetzungen für deren Erteilung kann ich mangels Angaben leider nicht prüfen.

Damit die gegenwärtige Niederlassungserlaubnis Ihrer Ehefrau nach 6 Monaten in Zypern nicht verfällt, besteht die Möglichkeit bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Fortbestandsbescheinigung einzuholen. Sodann erlischt die Niederlassungserlaubnis auch nicht.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

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