Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
§ 18 c Nr.3 AufenthG verlangt Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Allerdings hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen auf dem Gebiet der Rentenversicherung abgeschlossen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Ansprechpartner-und-Verbindungsstellen/Tuerkei/Tuerkei-deutsch/Verbindungsstelle_Tuerkei.html#:~:text=Das%20Abkommen%20sorgt%20daf%C3%BCr%2C%20dass,die%20einzelnen%20Rentenarten%20gepr%C3%BCft%20werden.&text=Ihre%20deutsche%20Rente%20wird%20nicht,zur%20t%C3%BCrkischen%20Rentenversicherung%20gezahlt%20haben!
Es ist u.U. möglich, dass Beitragszahlungen in der Türkei aufgrund dieses Abkommens angerechnet werden. Das entscheidet aber nicht die Ausländerbehörde, sondern der Träger der Rentenversicherung, also die "Deutsche Rentenversicherung" (DRV). Sie müssten eine entsprechende Anfrage an die DRV richten.
"Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung" könnten unabhängig davon auch Einzahlungen in die türkische Rentenversicherung sein. Hier fordert die Verwaltungspraxis aber, dass diese Einzahlungen bis zum (deutschen) Altersruhestand weitergezahlt werden. Davon könnte abgesehen werden, wenn die Rente bereits ausgezahlt wird - Sie müssten versuchen, die Ausländerbehörde zu überzeugen.
Nach 5 Jahren könnten Sie auch eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU nach § 9a AufenthG beantragen Dort kommt es nicht auf Beiträge zur Rentenversicherung an. Sie ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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Web: http://www.12anwalt.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Bergmann,
Danke für ihre schnelle Antwort. Ich antworte mit einiger Verzögerung, weil sich die Frag-Einen-Anwalt-E-Mail in meinem Spam-Ordner befand.
Wie von Ihnen vorgeschlagen, habe ich im ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und um Genehmigung gebeten. Wie ich oben schrieb, vermied die DRV jedoch eine klare Antwort und schrieb mir, dass die Ausländerbehörde entscheiden solle.
Deshalb habe ich der Ausländerbehörde meine Situation erläutert, den Absatz über vergleichbare Leistungen eines Versicherungs- oder Rententrägers unterstrichen und gebeten, mit meinen Unterlagen fortzufahren. Wie Sie auch betonen, wird meine Rente weiterhin in der Türkei gezahlt.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass ich die Ausländerbehörde für die Niederlassungserlaubnis überzeugen muss. Und genau das ist meine Frage oben. Ich dachte, der einfachste Weg, sie zu überzeugen, besteht darin, einige ähnliche Fälle zu zeigen. Aus diesem Grund habe ich um solche Fälle oder andere spezifische Argumente gebeten, um meinen Fall zu stützen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie meine Anfrage noch einmal prüfen und meine Frage entsprechend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ein entsprechendes Urteil ist hier nicht bekannt und in keiner Datenbank zu finden.
Sie müssten sich auf das entsprechende Abkommen berufen und damit die Ausländerbehörde überzeugen. Wenn sich die Ausländerbehörde darauf nicht einlässt verlangen Sie eine schriftliche Entscheidung wogegen Sie dann klagen können beim zuständigen Verwaltungsgericht.