Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
vom 30.5.2013
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ich habe die folgende Situation. Ich bin kein EU-Bürger und wohne in Deutschland seit Februar, 2004. Von März, 2004 bis September, 2006 hatte ich eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck des Studiums (Master Programm an der Uni). Von Oktober, 2006 bis Februar, 2012 - eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Promotion an der Uni. Seit März, 2013 besitze ich einen Aufenthaltstitel und arbeite ich a ...