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Ehescheidung/Abschiebung

21. Dezember 2022 20:13 |
Preis: 30,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


19:16

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin erst seit einem Jahr in Deutschland und arbeite als ein Sozialpädagoge und Deutschlehrer in einem Bildungsträger. Ich habe im Lehramt deutsch als Fremdsprache studiert und mein Diplom wurde in Deutschland anerkannt.Also ich bin ein Deutschlehrer von Beruf. Ich bin vor einem nach Deutschland kommen können, da ich mit einer Frau geheiratet habe. Die den deutschen Pass hat. Das bedeutet; meine Ehe bezieht sich auf meine Ehe. Meine Frage ist, ob ich im Fall einer Scheidung mit der Abschiebung rechnen muss?
Übrigens bin ich ein türkischer Stattsbürger.

Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

21. Dezember 2022 | 20:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, in der Tat gibt es hier eine gewisse Problematik.

Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (= dauerhafte Trennung, nicht erst die Scheidung) als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert,

- wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat
- und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU war,
- es sei denn, er konnte die Verlängerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen.

Sollten diese Zeit nicht erreicht werden können, müsste man zu einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit wechseln, was aber rechtzeitig bzw. frühzeitig (wenn sich einer dauerhafte Trennung abzeichnet) mit der Ausländerbehörde abklären.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 22. Dezember 2022 | 09:00

Vielen Dank für Ihre ausführliche Informationen.

Sehen Sie hier eine große Chance? Beziehungsweise würde die Ausländerbehörde einem neuen Aufenthaltserlaubnis im Fall einer dauerhaften Trennung zustimmen? Denn ich habe es im Internet gelesen, dass die Sprachlehrer besondere Vorteile haben, wenn es Aufenthaltserlaubnis anbelangt.

Ich würde hier gerne Ihre persönliche Meinung hören und wissen.
Ich bedanke mich im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Dezember 2022 | 19:16

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, ich sehe da durchaus gute Chancen, was mit Ihrem bisherigen Beruf und der Berufsbranche in der Tat zusammenhängt, aber die Einzelheiten müsste man sich näher ansehen, da es nur eine erste Einschätzung sein kann.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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