Nebentätigkeitsrecht im Beamtenrecht - Anrechenbarkeit einer VV GmbH
vom 20.4.2022
für 103 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Guten Tag, ich bin Bundesbeamter mit A10. Aufgrund der Änderung des §20 Abs. 6 EstG kann ich meine Tradinggeschäfte (mit Derivaten) nicht mehr privat ausführen, da Verluste („Aufwendungen") nur bis maximal 20 T€ mit Gewinnen („Erträgen") verrechnet werden dürfen, was zur Folge hat, dass die Steuerlast den Gewinn überschreitet. Aufgrund der Gesetzesänderung habe ich mir das Trading in einer oper ...