Bitte nur antworten, wenn Sie können Beschwerde an EGMR gegen die BRD zu richten.
25. Februar 2022 12:49
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Preis:
50,00 €
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige eine erfahrene Anwaltskanzlei die bereit ist mich vor EGMR oder vor EuGH zu repräsentieren und gegen die BRD zu klagen. Als Bürger der BRD oder Polens (Klärung bedarf).
Die gesamte Rechtssache wurde ausschließlich schriftlich und in Deutsch geführt. Ich beherrsche auch die polnische Sprache.
Für mich ist vorerst nicht relevant, ob die Beschwerde in Namen deutscher oder polnischen Staatsangehörigen erfolgen wird. Es sollte wahrscheinlich vorerst noch besprochen werden um die Erfolgschancen zu optimieren (viele Kollisionen in nationalen Rechten. ROM III ?).
Meine Rechtliche Angelegenheit ist relativ umfangreich und nach der Erschöpfung des nationalen Wegs bedarf jetzt einer Klage bei den Europäischen Instanzen.
Unterlagen Management ist in meinen Händen und tadellos vorbereitet. Alles in PDF Format und übersichtlich zum Druck vorbereitet.
Die Angelegenheit ist ausreichend beschrieben in meiner ca. dreißig seitiger Beschwerde an BVerfG, so dass in relativ kurze Zeit der eventuale Vertreter/in wird im Klaren sein, was man tun oder lassen soll.
Durch meinen Anwalt wurde ich in dem Punkt im Stich gelassen, da er traute sich nicht aus Mangel an Erfragung Beschwerde in Karlsruhe einzureichen, da der Frist sehr kurz war, habe ich die selbst vorbereitet und noch Fristgerecht eingereicht.
Ich bin an Telearbeit seit mehr als 20 Jahre gewöhnt, so kann ich eng mit dem Vertreter/in zusammenarbeiten und Ihm/Ihr die nötigen Unterlagen nach Anforderungen des EGMR oder EuGH entsprechend vorzubereiten.
Die Angelegenheit verkürzt:
Mir wurde praktisch ein Recht auf persönlichen gehör und Recht auf ein faires Verfahren in zwei Instanzen in der BRD verwehrt. Auch das Bundesverfassungsgericht nahm sich keine Mühe.
Stichwörter:
1. Beide Ehepartner haben Staatsangehörigkeit der BRD und Polens
2. Heirat 1981 in Polen. Seit 1988 Ex-Ehefrau wohnt bis dato in der BRD. Ich seit 17 August 2017 habe meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Polen.
3. Scheidung 2018 in Polen nach polnischen recht. Beide Parteien stellten Antrag auf Scheidung. Mein Antrag in Polen war um ein paar Tage schneller rechtshängig in Polen, und nicht nur deshalb kam es zu der Scheidung in Polen.
4. Antrag auf Versorgungsausgleich hat meine Ex-Ehefrau nach 13 Monaten in BRD gestellt, obwohl die finanzielle Zukunft meiner Ex-Frau auch nach polnischen Recht zu regeln ist, wenn einen Antrag die Ex-Ehefrau in Polen gestellt hätte.
5. Obwohl ich durch meine Ex-Ehefrau durch ihr langanhaltendes verhalten in den Selbstmord getrieben wurde, hat sie in BRD recht bekommen.
Im Schreiben an das polnische Gericht im Rahmen der Scheidung hat, sie wortwörtlich geschrieben, dass sie mich auf Grund meine Krankheit verließ. Keine deutsche Instanz hat das interessiert.
6. Tod meines Anwaltes (Ra. Stefan xxxx ) während des Verfahrens in der ersten Instanz führte dazu, dass ich nicht mal wusste, dass ein Urteil in der ersten Instanz gesprochen wurde.
7. In einem Schreiben an das OLG xxxxx , hat sich die Ex-Ehegattin erlaubt, mir versuchten Mord und oder schwere Körperverletzung zu unterstellen, das Gericht nahm sich nicht mall die Mühe dies zu prüfen und wegen grundlosen Beschuldigungen die Ex zu bestrafen.
8. Keine meine Argumente in beiden Instanzen wurden berücksichtigt oder aus dem Sinn gerissen mit Absicht falsch interpretiert.
9. Keine gestellte Anträge auf Berufung eines Gutachters in Bezug auf meine schwere Depression und extreme Angstzustände wurden beantwortet. Selbst als ich im Krankenhaus lag, hat das AG xxxx keine Fristen verlängert oder war bereit das Verfahren bis meine Genesung ruhen zu lassen.
10. Etliche Berechnungen meiner Rente nach der 50 zu 50 Teilung sind falsch.
11. Ich bin seit 22 Jahren schwer Krank und seit Juli 2014, beziehe ich Rente wegen voller Erwerbsminderung.
12. Meine Ex-Frau arbeitet ist gesund und kann noch Minimum 10 Jahre ihre Rente verbessern. Ich nicht mehr. BGH, 13.01.1999 – XII ZB 148/95 wurde so gut wie ignoriert
13. Der Gewinner hier ist die „Deutsche Renten Versicherung" die Minimum 130.000 EUR kassiert, weil mir wurden sofort 1000 EUR abgezogen zu nur theoretischen Gunsten meine Ex-Frau. Die bekommt tatsächlich nächste 10 Jahre lang nichts davon, denn sie kann erst in 10 Jahren in die Rente gehen (wenn bald noch nicht später).
In der gleichen Situation sind tausende Rentner in der BRD.
Verantwortlich für den Zustand ist ein Gesetz vom September 2009 der neu regelt den „Versorgungausgleich".
Mit scheinheiligen Argumenten werden die Kassen der Deutschen Rentenversicherung gefüllt.
Das ist alles was damals mit der Mehrheit der SPD abgeordneten im Bundestag beschlossen wurde.
Stellen Sie sich vor:
Es gibt Fälle wo der Ausgleichspflichtige die halbe Rente nicht zurück bekommt, obwohl der Empfänger (Ausgleichsberechtigte) nie ein Groschen von der deutschen Rentenversicherung bekommen hat, weil er /sie zwei Jahre und einen Tag nach Urteil in seiner Versorgungsausgleich Sache starb und noch nicht im Rentenalter war.
Bei mir z.B. steckt die DRV mehr als 100.000 EUR in die Tasche .
Meine Ex bekommt etwas erst wenn sie in die Rente geht. In 10 oder mehreren Jahren, wenn Rente mit 69 eingeführt wird.
10 jahre lang werde ich 1000 EUR monatlich abgeben, unter sozialsatz leben,
und meine Ex Frau kann weiter von ihrem 1100 EUR Gehalt leben ohne von der DRV etwas zu sehen!
Wenn sie vorher stirbt?
Die DRV zahlt weiter dem Ausgleichspflichtigen (mir) nur die Hälfte der ursprünglichen Rente.
Das ist Diebstahl in der Majestät des Rechts. Nicht wahr?
Sogar Afghanistan Veteranen ohne beine werden so behandelt.
Es scheint unmöglich zu sein einen Anwalt zu finden, der gegen eigenes Land klagen will, so höre ich:
Ja das was Sie Herr xxxxx betriff ist skandalös, aber im zweiten Satz:
der eine hat plötzlich keine Erfahrung um Karlsruhe zu bewegen und der andere kann Rechtsstaat BRD nicht im Strasburg verklagen, oder aus heiterem himmel hat auch keine Erfahrung wie der andere.
Über eine Annahme meines Anliegens werde ich mich sehr freuen. Honorar soll hier keine Hürde sein, den hier geht’s um mein Leben.
Mit freundlichen Grüßen